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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Getränkegroßhandels

AGB des Getränkegroßhandels Gefromm

  1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit Ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.
  2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Bestellungen bis 12 Uhr am Vortrag des Liefertages. Bestellungen bei vollen LKWs 48 Stunden vor Lieferung. Erfolgt die Lieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeit, werden zusätzliche Kosten berechnet.
    Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
  3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie die Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.
    Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 Prozent der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
    Warenrücknahme vorbehaltlich der Möglichkeit der Wiederverwertung (Mindest-MHD 4 Monate, Fassbier 2 Monate nach Abfülldatum). Kastenrückgabe 1,– E / Fassrückgabe 5,– E / Spirituosenrückgabe 0,50 E.
    Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
  4. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.
    Lieferung erfolgt bis hinter die 1. Tür - keine Treppen.
  5. Alle Rechnungen sind durch SEPA / Banklastschrift zu zahlen. Bei anderen Zahlungsarten (Bar, Überweisung u. a.) wird ein Aufschlag von 1 % der Rechnungssumme berechnet. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei der Lieferung bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe mit 5 % über LZB-Satz zu berechnen.
  6. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen. Für Mehrwegflaschen, Kisten und Kleingebinde wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben: es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.
  7. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Werden nach Ablauf von 24 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflaschen nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.
  8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum.
    In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Waren an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im Voraus zur Sicherheit an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Werts der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
  9. Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist der Hauptsitz der Betriebsstätte des Lieferanten, soweit der Kunde Vollkaufmann ist.
  10. Wir sind gemäß § 22 ff BDSG berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit davon Kenntnis gemäß § 26, Abs. 1 BDSG.
  11. Leergutannahme findet unter Vorbehalt der Nachprüfung im Betrieb statt.
    Leergutrücknahme nur sortiert nach den einzelnen Größen der betreffenden Brauereien und Brunnen in den dazugehörigen Rahmen, sonst keine Pfandgutschrift.

Mietbedingungen

  1. Die Mietgebühren umfassen nur die leihweise Gestellung der Gegenstände. Nicht die Herstellung von Stromanschlüssen bzw. Wasserzu- und Abschlussleitungen.
    Diese Arbeiten hat der Veranstalter auszuführen oder ausführen zu lassen.
  2. Die ENTLEIHER haften während der Mietzeit für die geliehenen Gegenstände bis zur Höhe des Wiederbeschaffungspreises. Das Gleiche gilt, wenn trotz einmaliger schriftlicher Anmahnung aus sonstigen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Herausgabe der Mietgegenstände nicht möglich ist. Nach erfolgloser Anmahnung wird bei vereinbartem Bankeinzug der Wiederbeschaffungsbetrag vom Bankkonto des Veranstalters abgebucht.
  3. Mietmaterial wird grundsätzlich nur für Veranstaltungen (Schützen-, Volks-, Gemeinde- und Sportfeste etc.) kurzfristig, in der Regel für ein Wochenende, zur Verfügung gestellt.
  4. Das Mietmaterial ist und bleibt Eigentum der Getränke Gefromm GmbH & Co. KG. Es ist pfleglich und schonend zu behandeln, Beanstandungen des Mietmaterials bzw. Fehlmengen und Transportbruch müssen bei der Übernahme am Lager bzw. bei Anlieferung in Gegenwart des Fahrers vermerkt werden.
    Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
  5. Das Mietmaterial ist vom Entleiher unaufgefordert zum vereinbarten Rückgabetermin in ordnungsgemäßem Zustand vollständig zurückzugeben.
  6. Bei der Rückgabe von Mietmaterial in nicht ordnungsgemäßem Zustand wird eine Reinigungsgebühr von 50,00 EUR erhoben bzw. werden entstehende Reparaturkosten berechnet.
  7. Es ist dasselbe Mietmaterial zurückzugeben, welches von der Getränke Gefromm GmbH & Co. KG zur kurzfristigen Miete zur Verfügung gestellt wurde. Zu den kompletten Durchlaufkühlern gehören jeweils Anstichvorrichtung, Reduzierventil, Kohlensäure und Bierschläuche.
  8. Die Getränke Gefromm GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Mängel an den mietweise überlassenen Gegenständen sowie für die aus der mietweisen Überlassung und Nutzung evtl. entstehenden Personen- oder Sachschäden. Eine Haftung der Getränke Gefromm GmbH & Co. KG für Ansprüche aus fahrlässig begangener, unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen.
  9. Für die ausgeliehenen Gegenstände besteht seitens der Getränke Gefromm GmbH & Co. KG keine Einbruchdiebstahl- bzw. Diebstahlversicherung. Dieses Risiko trägt der Veranstalter.
  10. Das Mietmaterial darf nur zum Verkauf und zum Ausschank von gelieferten Produkten der Getränke Gefromm GmbH & Co. KG verwendet werden. Bei einem Verstoß ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 250,00 EUR zu zahlen.
  11. Mietmaterial gemäß gesonderter Preisliste zu den Bedingungen für das Bezugsjahr.

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